Rechtliche Information
Nutzungsregeln
Regeln zur Nutzung der Hüpfburg
1. Die Hüpfburg darf nur so aufgestellt werden, dass Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen nicht behindert oder eingeschränkt werden.
2. Die Hüpfburg ist während des gesamten Betriebs von einem verantwortlichen Erwachsenen zu beaufsichtigen, dem die Betriebsregeln bekannt sind. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, niemand auf seitliche Schutzwände klettert oder daran hängt, Schuhe, Halsketten, Brillen und gefährliche Gegenstände vor der Benutzung entfernt werden, aggressives Verhalten sofort beendet wird und keine Erwachsenen die Hüpfburg benutzen.
3. Kleinere Kinder sind besonders zu schützen. Je größer der Altersunterschied, desto höher ist die Verletzungsgefahr.
4. Eingang und Zugang zur Hüpfburg sind immer freizuhalten.
5. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg darf nicht geraucht werden.
6. Essen und Getränke sind im Eingangsbereich und in der Hüpfburg verboten.
7. Das Beschmutzen mit Sand, Lehm oder sonstigem Unrat ist verboten.
8. Kontakt mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen ist zu vermeiden.
9. Die Hüpfburg darf nur im vollständig aufgeblasenen Zustand genutzt werden.
10. Die Fallschutzmatten müssen immer vor dem Eingang ausgelegt werden.
11. Unterlage, Befestigung und Sicherung des Gebläses müssen jederzeit ordnungsgemäß sein.
12. Die Hüpfburg darf niemals über den Boden gezogen werden. Sie muss getragen oder mit einem geeigneten Hilfsmittel transportiert werden.
13. Bei Regen dürfen Hüpfburg und Gebläse nicht betrieben werden. Die Hüpfburg soll vor Regenbeginn trocken im Anhänger verstaut werden.
14. Bei Sturm und starkem Wind ab 30 km/h darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder betrieben werden.
15. Gebläse, Steckverbindungen und andere elektrische Einheiten müssen vor Nässe geschützt werden.
16. Vor dem Zusammenlegen und Verpacken muss die Hüpfburg staubtrocken und frei von Wasser, Lebensmittelresten und sonstigen Rückständen sein.
Der Mieter trägt im gesetzlichen Rahmen die Verantwortung für Sach- und Personenschäden. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen die Nutzungsregeln können zum Ausschluss von zukünftigen Vermietungen führen.
1. Die Hüpfburg darf nur so aufgestellt werden, dass Rettungswege und Feuerlöscheinrichtungen nicht behindert oder eingeschränkt werden.
2. Die Hüpfburg ist während des gesamten Betriebs von einem verantwortlichen Erwachsenen zu beaufsichtigen, dem die Betriebsregeln bekannt sind. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird, niemand auf seitliche Schutzwände klettert oder daran hängt, Schuhe, Halsketten, Brillen und gefährliche Gegenstände vor der Benutzung entfernt werden, aggressives Verhalten sofort beendet wird und keine Erwachsenen die Hüpfburg benutzen.
3. Kleinere Kinder sind besonders zu schützen. Je größer der Altersunterschied, desto höher ist die Verletzungsgefahr.
4. Eingang und Zugang zur Hüpfburg sind immer freizuhalten.
5. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg darf nicht geraucht werden.
6. Essen und Getränke sind im Eingangsbereich und in der Hüpfburg verboten.
7. Das Beschmutzen mit Sand, Lehm oder sonstigem Unrat ist verboten.
8. Kontakt mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen ist zu vermeiden.
9. Die Hüpfburg darf nur im vollständig aufgeblasenen Zustand genutzt werden.
10. Die Fallschutzmatten müssen immer vor dem Eingang ausgelegt werden.
11. Unterlage, Befestigung und Sicherung des Gebläses müssen jederzeit ordnungsgemäß sein.
12. Die Hüpfburg darf niemals über den Boden gezogen werden. Sie muss getragen oder mit einem geeigneten Hilfsmittel transportiert werden.
13. Bei Regen dürfen Hüpfburg und Gebläse nicht betrieben werden. Die Hüpfburg soll vor Regenbeginn trocken im Anhänger verstaut werden.
14. Bei Sturm und starkem Wind ab 30 km/h darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder betrieben werden.
15. Gebläse, Steckverbindungen und andere elektrische Einheiten müssen vor Nässe geschützt werden.
16. Vor dem Zusammenlegen und Verpacken muss die Hüpfburg staubtrocken und frei von Wasser, Lebensmittelresten und sonstigen Rückständen sein.
Der Mieter trägt im gesetzlichen Rahmen die Verantwortung für Sach- und Personenschäden. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen die Nutzungsregeln können zum Ausschluss von zukünftigen Vermietungen führen.
Version 2026-08-03-v2, gültig seit 03.08.2026